Rechtsprechung
LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Verrechnung im Insolvenzverfahren; Verrechnung von Beitragsansprüchen der Beigeladenen mit dem pfändbaren Teil der Altersrente; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitseinkommen, Lohn, Gehalt) als Bestandteil der Insolvenzmasse; Bestehen ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines Verrechnungsbescheides - RV-Rente und Insolvenzmasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.11.2001 - S 22 RJ 2602/00
- LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88
Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung, …
Auszug aus LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02
Zwar habe das BSG zur Frage des Verhältnisses von Verrechnung zu Aufrechnung in seinem Urteil vom 12. Juli 1990 - SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 - ausgeführt, dass die Verrechnung des § 52 SGB I eine Aufrechnung unter Verzicht der dabei erforderlichen Gegenseitigkeit sei und dieser auch im Konkurs gleichstehe.Entsprechend gehören auch die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden Auszahlungsansprüche auf Altersruhegeld aufgrund eines bereits vor Verfahrenseröffnung erworbenen Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem pfändbaren Anteil zur Insolvenzmasse (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juli 1990 - 4 RA 47/88 - SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach § 1 Abs. 1 der Konkursordnung).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - L 4 (3) RJ 169/00
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02
Sie stütze sich mit ihrer Berufung im Übrigen auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2002 - L 4 (3) RJ 169/00 -.Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschriften zugunsten der Sozialleistungsträger, wie sie von der Beklagten und in dem von ihr zitierten Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2002 - L 4 (3) RJ 169/00 - vorgenommen wird, lässt sich mit den genannten Grundanliegen der Insolvenzordnung nicht vereinbaren, bei deren Formulierung dem Gesetzgeber die von ihm den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB eingeräumte Verrechnungsbefugnis und die Rechtsprechung des BSG zu deren Ausübung auch im Konkurs des Versicherten bekannt waren.
- BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren
Auszug aus LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02
Auch das Bayerische Oberste Landesgericht gehe in seinem Beschluss vom 10. April 2001 - 4 ZBR 23/00 - davon aus, dass das gesetzgeberische Ziel der Gläubigergleichbehandlung (§ 1 InsO) bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Vorrang vor dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und engen Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger (§ 52 SGB I) habe.Wie das Sozialgericht in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 10. April 2001 - 4 ZBR 23/00 -, ZiP 2001, S. 970 ff.) dargelegt hat, hat der Gesetzgeber, um den in § 1 InsO gesetzten Zielen des Insolvenzverfahrens - nämlich der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger und der Befreiung des redlichen Schuldners von seinen restlichen Verbindlichkeiten - zum Erfolg zu verhelfen, die Privilegierungen, die die Konkursordnung bis Ende 1998 bestimmten Gläubigern, insbesondere der öffentlichen Hand, z.B. in § 61 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KO eingeräumt hatte, weitgehend abgeschafft, zumindest aber stark eingeschränkt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - L 24 KR 35/04
Zulässigkeit der Verrechnung mit einer Beitragsforderung während des …
Das vom Kläger zitierte des Landessozialgerichts Berlin vom 14. März 2003 (L 5 RJ 1/02) wurde durch dieses Urteil des BSG aufgehoben.